FAQ für Arbeitssuchende und Arbeitnehmer

In unseren FAQ (Frequently Asked Questions – häufig gestellte Fragen) finden Sie schnell und unkompliziert Antworten auf die wichtigsten Fragen.

 

Welche Leistungen bieten wir für Arbeitnehmer und Arbeitslose an?

Für Arbeitnehmer bieten wir die folgenden Dienstleistungen an:

 

Für weitergehende Auskünfte können Sie uns des Weiteren gern per Telefon, eMail oder Kontaktformular kontaktieren.

 

Welche Kosten entstehen bei der Arbeitsvermittlung?

Für Arbeitnehmer, die einen Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters besitzen, sind alle Leistungen im Rahmen der Arrbeitsvermittlung kostenfrei.

Für Arbeitssuchende ohne Vermittlungsgutschein besteht die Möglichkeit, unsere Dienstleistungen privat zu bezahlen. Die Provisionszahlung erfolgt in diesem Fall erst nach der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.

Nach Vereinbarung kann die Provision bequem in (bis zu vier) monatlichen Raten beglichen werden, und zwar ohne Zusatzkosten oder Zinsen!

Grundsätzlich erfolgt eine Bezahlung nur bei einer erfolgreichen Vermittlung. Es fallen keine Vorkosten an. Das finanzielle Risiko beim Scheitern der Vermittlung tragen folglich in jedem Fall wir.

 

Dürfen Arbeitssuchende mit mehreren privaten Arbeitsvermittler gleichzeitig zusammen arbeiten?

Ja. Sie können gleichzeitig mehrere private Arbeitsvermittler mit Ihrer Vermittlung beauftragen.

Erfolgt die Vermittlung durch einen anderen Arbeitsvermittler schneller, dann erlischt ein evtl. mit uns bestehender Vertrag. Kosten entstehen Ihnen in diesem Fall nicht.

 

Welche Grundlagen gelten für die Behandlung der persönlichen Daten?

Grundsätzlich halten wir uns natürlich an alle gesetzlichen Vorgaben. Bei Nutzung der WebSite gelten darüber hinaus die Inhalte unserer Datenschutzerklärung.
Bei Abschluss eines Vertrages erfolgt zusätzlich schriftliche die Fixierung aller diesbezüglichen Punkte.

 

Sind unsere Kunden verpflichtet, eine angebotene Arbeitsstelle anzunehmen?

Nein. Wie sind weder das Arbeitsamt noch das Jobcenter. Die Entscheidung, ob ein Arbeitsverhältnis zustande kommt hängt ausschließlich von Ihnen und dem Arbeitgeber ab.

Wir garantieren außerdem, dass wir bezüglich des Inhaltes und des Standes unserer Zusammenarbeit keine Angaben gegenüber Dritten machen.

 

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

(im Folgenden nur noch kurz Vermittlungsgutschein oder AVGS genannt)

Bei einem Vermittlungsgutschein handelt es sich um eine Art Gutschein der Bundesagentur für Arbeit, mit dem Sie die erfolgreiche Suche eines privaten Arbeitsvermittler finanzieren können.

 

Welchen Vermittlungsgutschein (AVGS) benötigt man, um einen privaten Arbeitsvermittler mit der Jobsuche beauftragen zu können?

Beantragt werden muss der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein Teil 2 (AVGS2).

Den Vermittlungsgutschein gibt es dabei in 3 verschiedenen Varianten:

  • AVGS MAT – zur Unterstützung der Aktivierung und Eingliederung von Arbeitssuchenden durch Maßnahmen bei zugelassenen Trägern, z.B. durch Bewerbungstraining, Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen oder Existenzgründungsberatung
  • AVGS MPAV – zur ausschließlich erfolgsorientierten Vermittlung von Arbeitssuchenden in ein sozialversichungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch zugelassene Träger (wie
    Vermittlungsgutschein)
  • AVGS MAG- zur Durchführung einer betrieblichen Trainingsmaßnahme von bis zu 6 Wochen bei einem Arbeitgeber

 

Wer hat einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein?

Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben Arbeitnehmer, die mindestens 6 Wochen arbeitslos sind und gleichzeitig Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

Arbeitnehmern, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, erhalten u.U. ebenfalls einen Vermittlungsgutschein. Ein Rechtsanspruch besteht überingens jedoch nicht.

 

Welche Arbeitsverhältinsse werden von einem Vermittlungsgutschein abgedeckt?

Eine Förderung mittels eines Vermittlungsgutschein erfolgt nur für feste Angestelltenverhältnisse, mit einer Dauer von mindestens 15 Wochenstunden. Freiberufliche Stellen oder Minijobs fallen folglich nicht in diese Kategorie.

 

Woher bekommt man einen Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Ein Vermittlungsgutschein kann telefonisch, schriftlich oder persönlich, unter Angabe der Kundennummer, bei dem zuständigen Fallmanager bzw. Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit oder dem JobCenter kostenlos beantragt werden.

Für Details fragen Sie des Weiteren bitte den für Sie zuständigen Sachbearbeiter oder Fallmanager.

Ein Muster des Antrages können Sie sich im Download-Bereich dieser WebSite herunterladen.

 

Was kann man unternehmen, falls einem als Empfänger des Arbeitslosengeldes II der Vermittlungsgutschein verwehrt wird?

Wird der Vermittlungsgutschein verwehrt, dann empfehlen wir den Betroffenen, einen schriftlichen Ablehnungsbescheid zu verlangen und dann Widerspruch einzulegen.

 

Wie sieht ein Vermittlungsgutschein aus?

Ein Muster des Vermittlungsgutscheines können Sie sich im Download-Bereich dieser Web-Site herunterladen.

 

Wann bekommt der Arbeitsvermittler den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Mit Abschluss des Vermittlungsvertrages erhält der Arbeitsvermittler zunächst nur eine Kopie des Vermittlungsgutscheines. Die Übergabe des Originals geschieht erst nach dem erfolgreichen Zustandekommen eines Arbeitsverhältnis.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, dann sprechen Sie uns auf jeden Fall einfach und unverbindlich per Telefon an, schicken Sie uns eine eMail oder nehmen Sie einfach über unser Kontaktformular Verbindung zu uns auf.

 

Übrigens. Weitere Informatioen können Sie beispielsweise auch mit Hilfe der vollständigen und hierarchisch strukturierten Darstellung unserer Web-Site auf unserer Site-Map finden.